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1. Anmeldung und Bestätigung
2. Bezahlung
3. Reiseprogramm und Leistungen
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
10. Gewährleistung
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
12. Beschränkung der Haftung
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14. Versicherungen
15. Gerichtsstand
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
17. Datenschutz
18. Rücktrittspauschale
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB und regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie
sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband)
gemäß § 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch
Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch uns zustande. Sie erhalten
von uns vorab eine Bestätigung per Email und eine schriftliche Bestätigung,
die Ihnen schnellstmöglich per Post
zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor,
an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären;
andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen
Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von §
651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch
ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins
verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte
20% des Reisepreises an. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte
etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Nach
Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt.
Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden,
ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Der komplette Reisepreis ist ebenfalls sofort fällig, wenn die Buchung eine
Flugleistung beinhaltet, ausgenommen sind
Flugleistungen die als "SPEZIALTARIF" gekennzeichnet sind. Auch Rücktritts-
und Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig. Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:
a. Kreditkarte:
Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach
Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte
abgebucht. Etwa 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des
Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.
b. Überweisung:
Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein per Post
an die von Ihnen angegebene
Anschrift eine Anzahlungsrechnung und eine Rechnung über den restlichen
Reisepreis. Die Anzahlung muss so
rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto
überwiesen werden, dass sie
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 28 Tage vor dem
Reisetermin bei uns eingeht.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie
auch nach Mahnung nicht, können
wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten Stornokosten
bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe
Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und bei
speziellen Reiseleistungen, bei denen die
vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können, ist eine
Zahlung nur mit Kreditkarte möglich. Dies
gilt auch für Buchungen, die eine Flugleistung beinhalten, ausgenommen hier
wiederrum Flüge die als
"SPEZIALTARIF" gekennzeichnet sind.
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Service Center unter. +49 0 1805
- 337 603 von Mo - So : 8 - 20°° Uhr
gerne zur Verfügung. (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise
providerabhängig)
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung beim jeweiligen
Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben
in der Reisebestätigung. Diese
Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben
zu erklären, über die wir Sie vor der
Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B.
Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Wir werden
Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu
ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren uns gegenüber
erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann
der Reisepreis in dem Umfang erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluß für
uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5% sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus
unserem Reiseangebot anzubieten. Die
vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Preiserhöhung uns gegenüber
geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch
ist unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die
von uns geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
werden, so entstehen uns in der Regel
die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen
daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen,
wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei
anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen
Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns
dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
Für Flüge ist der bestätigte Preis an die sofortige Ausstellung des
Flugtickets gebunden. Im Falle einer Änderung der
Flugdaten verliert der ursprünglich bestätigte Beförderungspreis seine
Gültigkeit und es entstehen im Regelfall
Zusatzkosten. Dies gilt auch im Hinblick auf den Gesamtreisepreis bzw-
Beförderungspreis, wenn ein solcher Flug mit
einer Landleistung kombiniert wurde. Näheres wollen Sie bitte den
Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges
entnehmen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse
aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter
"Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf
den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangen, einschließlich der uns
von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b. bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungs-Aufkommen für diese Reise
so gering ist, dass die uns im
Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu
führenden Gründe zu vertreten. Wird
die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 15
erstattet, sofern Sie von einem
evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird
der Vertrag gekündigt, so können wir für
die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von Ihnen und uns
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung
der Haftung)
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
die gewissenhafte Reisevorbereitung;
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht
gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt
haben, jedoch nicht für die
Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, abgegeben worden oder
Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir
insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der
Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für
die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf
die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch
zugänglich machen. Wir haften auch nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und
die ebenfalls in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer
vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie
verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu
bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe
Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen
keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich
bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen
DERTOUR unter der Sammelnummer (069) 9588-00 bzw. unter der aus Ihren
Reiseunterlagen ersichtlichen
Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(069) 9588-5990 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (069) 9588-1010
Erforderlichenfalls schicken Sie ein Telegramm an unsere Kurzanschrift "derreise",
Frankfurt am Main. Geben Sie bitte
in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das
Reiseziel, die Reisedaten und die obengenannte
Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie
eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit
Sie es schuldhaft unterlassen haben, den
Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei
denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu
vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben,
es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere
schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation
bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist,
oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden
bis EUR 4.090 übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und
Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in
anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei
Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich
die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie
innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche nur
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse
sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach
den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu
verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen
bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses
des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§
651 k BGB). Dementsprechend haben
wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG
(DRS) abgesichert. Der
Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den
direkten Anspruch gegen den Versicherer
verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV)
bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und
sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen DERTOUR-Reiseschutzes der
EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er
beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service
rund um die Uhr.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am
Main.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale
§ 18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig.
Weitere Angaben zur Höhe der
Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beim jeweiligen Angebot
entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den
Buchungsbedingungen der einzelnen
Angebote ! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit
Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug
und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und
anschließend zu addieren.
Freizeitparks
18.1 Einzelbuchungen und ICE/TGV/THALYS
nach Paris
Bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Auf Eintrittskarten zu Musical-Veranstaltungen entfallen 100%
Stornogebühren.
18.2 Bausteinflüge zu Festpreisen innerhalb
Europas mit Lufthansa
Bis 22.Tag vor Reisebeginn EUR 75 pro Person
ab 21.Tag vor Reisebeginn EUR 150 pro Person
oder nach erfolgter Ticketausstellung EUR 150 pro Person.
18.3 Flüge zu tagesaktuellen Preisen
a) mit Air Berlin
100% des Reisepreises
b) Air France und Lufthansa
bis 23.Tag vor Reisebeginn EUR 75 pro Person
ab 22. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter Ticketausstellung 100% des
Reisepreises.
18.4 RIT-Fahrausweise
Bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 35%;
7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Städtereisen
18.1 Einzelbuchungen, ICE/TGV/THALYS
nach Paris und CityNightLine nach Italien
Bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%,
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
am Anreisetag 100% des Reisepreises für ICE/TGV und Thalys nach Paris.
Auf Eintrittskarten zu Konzert-, Theater-, Oper- Musical-Veranstaltungen und
Bällen entfallen 100% Stornogebühren.
18.2 Bausteinflüge zu Festpreisen und Aiport
Parken
a) Bausteinflüge innerhalb Europas
Bis 22.Tag vor Reisebeginn EUR 75 pro Person,
ab 21.Tag vor Reisebeginn EUR 150 pro Person oder nach erfolgter
Ticketausstellung EUR 150 pro Person.
b) Bausteinflüge außerhalb Europas sowie Aiport Parken
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22.Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15.Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7.Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
vom 6.bis 3. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
18.3 Flüge zu tagesaktuellen Preisen
a) mit Air Berlin, TUI Fly und Niki innerhalb Europas 100% des Reisepreises.
b) mit Air Berlin außerhalb Europas
bis 21. Tag vor Reisebeginn 30%;
20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40%;
13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 60%;
ab Abreisetag 100% des Reisepreises
c) mit Condor
bis 29. vor Reisebeginn EUR 50, Fernstrecken EUR 75 pro Person;
28. bis 1. Tag vor Reisebeginn 45%;
am Anreisetag 100% des Reisepreises.
d) mit Lufthansa, Air France, Austrian Airlines, Czech Airlines, KLM, SAS,
Swiss International und Brussels Airlines
bis 23.Tag vor Reisebeginn EUR 75 pro Person,
ab 22. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter Ticketausstellung 100% des
Reisepreises.
18.4 RIT-Fahrausweise
Bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 35%;
7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
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