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Hier mГғВ¶chten wir
Sie ГғВјber unsere Allgemeinen Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen
Bestimmungen der ГӮВ§ГӮВ§ 651a ff. des BGB ergГғВӨnzen und Grundlage des Reisevertrages
zwischen Ihnen, unserem Reisegast, und der Euro International Touristik GmbH,
dem Reiseveranstalter der Marke ГўвӮ¬ЕҫSarafea - atemberaubende Orientreisen" bilden.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Die Anmeldung sollte nach MГғВ¶glichkeit schriftlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch fГғВјr alle in der Anmeldung mitaufgefГғВјhrten
Teilnehmer, fГғВјr deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie fГғВјr seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrГғВјckliche und gesonderte ErklГғВӨrung ГғВјbernommen hat.
1.2. Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde Euro International Touristik GmbH
(nachfolgend Sarafea genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.3. Der Vertrag wird fГғВјr den Reisenden und Sarafea verbindlich, wenn Sarafea
die Buchung und den Preis entweder ГғВјber den Vermittler (z.B. ReisebГғВјro) oder
direkt bestГғВӨtigt.
1.4. Eine vom ReisebГғВјro ГғВјber ein Computerreservierungssystem ausgestellte
Vormerkungs-, Anmeldungs-, Buchungs- oder OptionsbestГғВӨtigung ersetzt nicht die
schriftliche BestГғВӨtigung durch Sarafea.
1.5. Eine Optionsbuchung wird am vierten Kalendertag nach dem Eingang der von
Sarafea ausgestellten OptionsbestГғВӨtigung zu einer Festbuchung, wenn bis dahin
durch den Kunden kein RГғВјcktritt erklГғВӨrt wird.
2. Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis, d.h. auch die Anzahlung, dГғВјrfen nur gegen
AushГғВӨndigung des Sicherungsscheines im Sinne von ГӮВ§ 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Diesen Sicherungsschein erhalten Sie mit der ReisebestГғВӨtigung.
2.2. SpГғВӨtestens eine Woche nach Erhalt der ReisebestГғВӨtigung ist eine Anzahlung
von 10% des Reisepreises, jedoch maximal ГўвҖҡВ¬ 250 fГғВӨllig. Die HГғВ¶he der Anzahlung
ergibt sich aus der ReisebestГғВӨtigung.
2.3. Die Restzahlung wird spГғВӨtestens 21 Tage vor Reisebeginn fГғВӨllig. Bei
Buchungen, die spГғВӨter als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der gesamte
Reisepreis sofort fГғВӨllig.
2.4. Sarafea ist berechtigt, die Reiseleistung zu verweigern und Schadensersatz
wegen NichterfГғВјllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn
sich dieser mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die
Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen (ГӮВ§ 323 BGB) dem Reiseteilnehmer vorher durch
Sarafea schriftlich angedroht wurde.
2.5. Die GebГғВјhren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und
UmbuchungsgebГғВјhren sowie eventuelle VersicherungsprГғВӨmien sind sofort fГғВӨllig.
2.6. Hinsichtlich der Akzeptanz von Kreditkarten halten Sie bitte mit Ihrem
ReisebГғВјro oder Sarafea RГғВјcksprache.
3. Versicherungen
3.1. Sarafea schlieГғЕёt fГғВјr alle Teilnehmer eine Reise-Krankenversicherung mit
RГғВјckholservice und eine Soforthilfe-Versicherung durch unseren Partner, DIE
EUROPГғвҖһISCHE, ab. Diese Versicherung ist bereits im Reisepreis inkludiert. Der
Reisegast kann bereits bei der Buchung ausdrГғВјcklich erklГғВӨren, diesen
Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen zu wollen.
3.2. ZusГғВӨtzlich ist bei allen Reisen aus dem Sarafea-Katalog obligatorisch eine
ReiserГғВјcktrittskostenversicherung (Ersatz der Stornokosten und der Mehrkosten
der verspГғВӨteten Heimreise) im Reisepreis eingeschlossen. Durch die Versicherung
ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der
geschuldeten RГғВјcktrittsentschГғВӨdigung an Sarafea befreit. Er hat lediglich einen
Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemГғВӨГғЕё den Versicherungsbedingungen.
3.3. Mit der BuchungsbestГғВӨtigung erhГғВӨlt der Reisegast den Versicherungsausweis
(Versicherungsschein), aus dem die Versicherungsbedingungen und weitere
Einzelheiten zu entnehmen sind.
3.4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist die versicherte Person
verpflichtet, den Schaden der
EuropГғВӨische Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Vogelweidestr. 5
81677 MГғВјnchen
zu melden.
4. Leistungen
4.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Sarafea Katalog bzw. in den Sonderausschreibungen und
aus den hierauf und den Reiseverlauf bezugnehmenden Angaben in der
ReisebestГғВӨtigung. Diese werden ergГғВӨnzt durch die in den allgemeinen
LГғВӨndereinleitungsseiten abgedruckten Informationen zum jeweiligen Reisegebiet.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind fГғВјr Sarafea bindend. Sarafea behГғВӨlt
sich jedoch ausdrГғВјcklich vor, vor VertragsabschluГғЕё eine ГғвҖһnderung der
Prospektangaben zu erklГғВӨren, ГғВјber die der Reisende vor Buchung
selbstverstГғВӨndlich informiert wird.
4.2. AusflГғВјge, Eintritte oder Besichtigungen, die im Reiseverlauf mit dem Zusatz
ГўвӮ¬ЕҫGelegenheit" oder ГўвӮ¬ЕҫMГғВ¶glichkeit" ausgewiesen sind, sind nicht Bestandteil der
von Sarafea vertraglich geschuldeten Leistungen.
4.3. ReisebГғВјros dГғВјrfen SonderwГғВјnsche nur annehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden. Sarafea bemГғВјht sich, dem Wunsch des Reiseteilnehmers nach
Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, nach MГғВ¶glichkeit
nachzukommen. ReisebГғВјros sind nicht berechtigt, vom Katalog abweichende Zusagen
ohne schriftliche BestГғВӨtigung von Sarafea zu geben.
4.4. Der erste und letzte Tag einer Reise dienen in erster Linie der BefГғВ¶rderung
in das/aus dem Zielgebiet und sind daher weitgehend programmfrei gehalten.
4.5. Die den Sarafea-Reisen zugrundeliegenden Flugtarife schlieГғЕёen teilweise die
Anwendung der Bonusprogramme der Fluggesellschaften aus.
5. Leistungs- und PreisГғВӨnderungen
5.1. ГғвҖһnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach VertragsabschluГғЕё notwendig werden und die
von Sarafea nicht wider Treu und Glauben herbeigefГғВјhrt wurden, sind nur
gestattet, soweit die ГғвҖһnderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintrГғВӨchtigen.
5.2. Sarafea ist verpflichtet, den Kunden ГғВјber LeistungsГғВӨnderungen oder
-abweichungen unverzГғВјglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Sarafea
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen RГғВјcktritt anbieten.
5.3. Eventuelle GewГғВӨhrleistungsansprГғВјche bleiben unberГғВјhrt, soweit die
geГғВӨnderten Leistungen mit MГғВӨngeln behaftet sind.
5.4. Im Fall einer erheblichen ГғвҖһnderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne GebГғВјhren vom Reisevertrag zurГғВјckzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sarafea in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fГғВјr den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzГғВјglich nach der
ErklГғВӨrung von Sarafea ГғВјber die ГғвҖһnderung der Reiseleistung dem Veranstalter
gegenГғВјber geltend zu machen.
5.5. Sarafea ist berechtigt, den Reisepreis zu erhГғВ¶hen, wenn sich fГғВјr Sarafea
unvorhersehbar und nach VertragsabschluГғЕё die nachfolgend bezeichneten
Preisbestandteile aufgrund von UmstГғВӨnden erhГғВ¶hen oder neu entstehen, die von
Sarafea nicht zu vertreten sind: Wechselkurse fГғВјr die betreffende Reise,
BefГғВ¶rderungskosten (insbesondere Treibstoffzuschlag nach ГғвҖ“lpreiserhГғВ¶hungen),
Abgaben fГғВјr bestimmte Leistungen wie Hafen- oder FlughafengebГғВјhren.
PreiserhГғВ¶hungen sind nur zulГғВӨssig, wenn zwischen dem VertragsabschluГғЕё und dem
Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
5.6. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhГғВ¶ht werden, der der ErhГғВ¶hung im
Abschnitt 5.5. genannten Preisbestandteile des verГғВ¶ffentlichten Katalogpreises
seit Abschluss des Reisevertrags und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise
entspricht. Der ErhГғВ¶hungsbetrag wird zum vertraglich festgelegten Reisepreis
addiert.
5.7. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen ErhГғВ¶hung der BefГғВ¶rderungskosten kann
Sarafea vom Reisenden den ErhГғВ¶hungsbetrag verlangen. In anderen FГғВӨllen werden
die vom BefГғВ¶rderungsunternehmen pro BefГғВ¶rderungsmittel geforderten, zusГғВӨtzlichen
BefГғВ¶rderungskosten durch die Zahl der SitzplГғВӨtze des vereinbarten
BefГғВ¶rderungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenden Betrag kann Sarafea vom
Reisenden verlangen.
5.8. Bei einer ГғвҖһnderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann
der Reisepreis in dem Umfang erhГғВ¶ht werden, in dem sich die Reise dadurch fГғВјr
Sarafea verteuert hat.
5.9. Sarafea hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige PreiserhГғВ¶hung unverzГғВјglich
nach Kenntnis des ГғвҖһnderungsgrunds mitzuteilen. PreiserhГғВ¶hungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam.
5.10. Bei PreiserhГғВ¶hungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne
GebГғВјhren vom Reisevertrag zurГғВјckzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern Sarafea in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis fГғВјr den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der RГғВјcktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise mГғВјssen
unverzГғВјglich und schriftlich gegenГғВјber Sarafea oder dem buchenden ReisebГғВјro
erklГғВӨrt werden.
6. RГғВјcktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurГғВјcktreten.
MaГғЕёgeblich ist der Zugang der RГғВјcktrittserklГғВӨrung bei Sarafea. Dem Kunden wird
empfohlen, den RГғВјcktritt schriftlich zu erklГғВӨren. Zur Berechnung der Fristen in
Ziffer 6.3. gilt der Eingang der RГғВјcktrittserklГғВӨrung.
6.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurГғВјck oder tritt er die Reise nicht an,
so kann Sarafea Ersatz fГғВјr die getroffenen Reisevorkehrungen und fГғВјr seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewГғВ¶hnlich ersparte
Aufwendungen und gewГғВ¶hnlich mГғВ¶gliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berГғВјcksichtigen.
6.3. Sarafea kann diesen Ersatzanspruch unter BerГғВјcksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der NГғВӨhe des Zeitpunktes des RГғВјcktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen VerhГғВӨltnis zum Endreisepreis
pauschalieren:
Flugreisen:
bis inkl. 36. Tag vor Reisebeginn 5%
ab 35. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 10%
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 15. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 7. bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 50% (gilt auch bei Nichtantritt)
Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der RГғВјcktrittsfolgen entsprechend
den in diesen Reisebedingungen entwickelten GrundsГғВӨtzen behandelt. Dem Reisenden
bleibt es unbenommen, Sarafea nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
6.4. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise fГғВјr einen Termin,
der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt,
ГғвҖһnderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der BefГғВ¶rderungsart vorgenommen (Umbuchung),
erhebt Sarafea ein Umbuchungsentgelt von ГўвҖҡВ¬ 50 pro Reisenden.
6.5. UmbuchungswГғВјnsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, kГғВ¶nnen,
sofern ihre DurchfГғВјhrung ГғВјberhaupt mГғВ¶glich ist, nur nach RГғВјcktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gemГғВӨГғЕё Ziffer 6.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgefГғВјhrt werden. Dies gilt nicht bei UmbuchungswГғВјnschen, die nur
geringfГғВјgige Kosten verursachen.
6.6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der
Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genГғВјgt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behГғВ¶rdliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in
den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner fГғВјr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
6.7. Es wird darauf hingewiesen, dass fГғВјr bestimmte Arten von FlГғВјgen ГўвӮ¬вҖң
insbesondere FlГғВјge zu Sondertarifen und FlГғВјge mit Billigfluggesellschaften ГўвӮ¬вҖң
besondere RГғВјcktrittsbedingungen bestehen. FГғВјr diese FlГғВјge gelten nicht die in
diesen Reisebedingungen aufgefГғВјhrten RГғВјcktrittsbedingungen einschlieГғЕёlich der
RГғВјcktrittsentschГғВӨdigung, sondern diejenigen der jeweiligen Fluggesellschaft.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger RГғВјckreise oder
aus sonstigen zwingenden GrГғВјnden nicht in Anspruch, so wird sich Sarafea bei den
LeistungstrГғВӨgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemГғВјhen. Diese
Verpflichtung entfГғВӨllt, wenn es sich um vГғВ¶llig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behГғВ¶rdliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8. RГғВјcktritt und KГғВјndigung durch Sarafea
Sarafea kann in folgenden FГғВӨllen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurГғВјcktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kГғВјndigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die DurchfГғВјhrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch
Sarafea nachhaltig stГғВ¶rt oder wenn er sich in solchem MaГғЕёe vertragswidrig
verhГғВӨlt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. KГғВјndigt
Sarafea, so behГғВӨlt die Firma den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschlieГғЕёlich der ihm von den LeistungstrГғВӨgern
gutgeschriebenen BetrГғВӨge.
8.2. Bis drei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behГғВ¶rdlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung fГғВјr die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Sarafea
verpflichtet, den Kunden unverzГғВјglich nach Eintritt der Voraussetzung fГғВјr die
NichtdurchfГғВјhrung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
RГғВјcktrittserklГғВӨrung unverzГғВјglich zuzuleiten. Der Kunde erhГғВӨlt den eingezahlten
Reisepreis unverzГғВјglich zurГғВјck. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht
nicht. Insbesondere haftet Sarafea nicht fГғВјr eventuelle StornogebГғВјhren fГғВјr
Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Veranstaltern gebucht worden sind. Das gilt
auch fГғВјr nicht erstattbare BilligflГғВјge oder FlГғВјge, die durch
Vielfliegerprogramme gebucht wurden. Ebenfalls kГғВ¶nnen seitens Sarafea einzelne,
fakultative Zusatzprogramme bis 3 Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden. FГғВјr
die fristgerechte Absage ist der Eingang im vermittelnden ReisebГғВјro maГғЕёgeblich.
Das ReisebГғВјro ist verpflichtet, den Kunden unmittelbar in Kenntnis zu setzen und
die von Sarafea ggf. angebotenen Alternativen an den Kunden weiterzuleiten.
Sollte bereits zu einem frГғВјheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Sarafea den Kunden davon
zu unterrichten.
8.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt
Wenn die DurchfГғВјhrung der Reise nach AusschГғВ¶pfung aller MГғВ¶glichkeiten fГғВјr
Sarafea deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen fГғВјr diese Reise
so gering ist, dass die Sarafea im Falle der DurchfГғВјhrung der Reise entstehenden
Kosten eine ГғЕ“berschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten wГғВјrde. Ein RГғВјcktrittsrecht seitens Sarafea besteht jedoch nur,
wenn die Firma die dazu fГғВјhrenden UmstГғВӨnde nicht zu vertreten hat, wenn sie die
zu dem RГғВјcktritt fГғВјhrenden UmstГғВӨnde nachweist und wenn sie dem Reisenden ein
vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhГғВӨlt der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzГғВјglich zurГғВјck.
ZusГғВӨtzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem
Ersatzangebot seitens Sarafea keinen Gebrauch macht.
9. Aufhebung des Vertrages wegen auГғЕёergewГғВ¶hnlicher UmstГғВӨnde
9.1. Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer hГғВ¶herer Gewalt erheblich erschwert, gefГғВӨhrdet oder
beeintrГғВӨchtigt, so kГғВ¶nnen sowohl Sarafea als auch der Reisende den Vertrag
kГғВјndigen. Wird der Vertrag gekГғВјndigt, so kann Sarafea fГғВјr die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene EntschГғВӨdigung verlangen.
9.2. Weiterhin ist Sarafea verpflichtet, die notwendigen MaГғЕёnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die RГғВјckbefГғВ¶rderung umfasst, den Reisenden
zurГғВјckzubefГғВ¶rdern. Die Mehrkosten fГғВјr die RГғВјckbefГғВ¶rderung sind von den Parteien
je zur HГғВӨlfte zu tragen. Im ГғЕ“brigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.
9.3. Reiseleiter oder ГғВ¶rtliche Vertreter von Sarafea sind zur ErklГғВӨrung der
KГғВјndigung bevollmГғВӨchtigt.
10. Haftung von Sarafea
10.1. Sarafea haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
fГғВјr:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
2. die sorgfГғВӨltige Auswahl und die ГғЕ“berwachung der LeistungstrГғВӨger,
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, jedoch nicht fГғВјr die Angaben in Hotel-, Orts-, oder
Schiffsprospekten Dritter,
4. die ordnungsgemГғВӨГғЕёe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2. Der Reiseveranstalter haftet fГғВјr ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Person.
11. GewГғВӨhrleistung
11.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemГғВӨГғЕё erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Sarafea kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Sarafea kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhГғВӨltnismГғВӨГғЕёigen Aufwand erfordert.
11.2. MГғВӨngelanzeigen und Abhilfeverlangen
MГғВӨngelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder die Vertretung
von Sarafea vor Ort zu richten. Reiseleitungen bzw. Vertretungen vor Ort sind
beauftragt, fГғВјr Abhilfe zu sorgen, sofern dies mГғВ¶glich und erforderlich ist. Sie
sind jedoch nicht befugt, AnsprГғВјche mit Wirkung gegen Sarafea anzuerkennen.
11.3. Minderung des Reisepreises
FГғВјr die Dauer einer nicht vertragsgemГғВӨГғЕёen Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der
Reisepreis ist in dem VerhГғВӨltnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs
der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden
haben wГғВјrde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft
unterlГғВӨsst, den Mangel anzuzeigen.
11.4. KГғВјndigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeintrГғВӨchtigt und leistet
Sarafea innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus BeweissicherungsgrГғВјnden zweckmГғВӨГғЕёig durch schriftliche
ErklГғВӨrung - kГғВјndigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, fГғВјr Sarafea erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist fГғВјr die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmГғВ¶glich ist oder von Sarafea verweigert wird oder wenn die sofortige KГғВјndigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet Sarafea den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen fГғВјr ihn von Interesse waren.
11.5. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der KГғВјndigung Schadenersatz
wegen NichterfГғВјllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den Sarafea nicht zu vertreten hat.
11.6. Verlust und BeschГғВӨdigung von ReisegepГғВӨck
SchГғВӨden am ReisegepГғВӨck oder sein Verlust mГғВјssen zur Wahrung von AnsprГғВјchen
sofort bei Feststellung dem jeweiligen BefГғВ¶rderungsunternehmen
(Fluggesellschaft, SchiffsfГғВјhrung, Busunternehmen) angezeigt werden. Liegt ein
Diebstahl oder Beraubung vor, ist zusГғВӨtzlich Anzeige beim nГғВӨchsten Polizeirevier
zu erstatten und hierГғВјber eine BestГғВӨtigung zu verlangen. Kommt der Reisende
diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm AnsprГғВјche mГғВ¶glicherweise nicht zu.
12. BeschrГғВӨnkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von Sarafea fГғВјr SchГғВӨden, die nicht KГғВ¶rperschГғВӨden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschrГғВӨnkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsГғВӨtzlich noch grob fahrlГғВӨssig herbeigefГғВјhrt wird oder soweit
Sarafea fГғВјr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines LeistungstrГғВӨgers verantwortlich ist.
12.2. FГғВјr alle gegen Sarafea gerichteten SchadenersatzansprГғВјche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober FahrlГғВӨssigkeit beruhen, haftet der
Veranstalter bei SachschГғВӨden bis zu ГўвҖҡВ¬ 4.100, ГғВјbersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung fГғВјr SachschГғВӨden auf die HГғВ¶he des dreifachen
Reisepreises beschrГғВӨnkt. Diese HaftungshГғВ¶chstsummen gelten jeweils je Reisenden
und Reise.
12.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen Sarafea ist insoweit beschrГғВӨnkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler ГғЕ“bereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem LeistungstrГғВӨger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den LeistungstrГғВӨger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder BeschrГғВӨnkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
12.4. Kommt Sarafea bei Schiffsreisen (Kreuzfahrten) die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.
13. Mitwirkungspflicht
13.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen LeistungsstГғВ¶rungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle SchГғВӨden zu
vermeiden oder gering zu halten.
13.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzГғВјglich der ГғВ¶rtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, fГғВјr Abhilfe zu sorgen, sofern dies mГғВ¶glich ist.
Diese sind jedoch nicht berechtigt, AnsprГғВјche gegenГғВјber Sarafea anzuerkennen.
UnterlГғВӨsst es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
14. Ausschluss von AnsprГғВјchen und VerjГғВӨhrung
14.1. AnsprГғВјche wegen nicht vertragsmГғВӨГғЕёiger Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenГғВјber Sarafea geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende AnsprГғВјche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. AnsprГғВјche des Reisenden nach den ГӮВ§ГӮВ§ 651 c bis 651 f BGB verjГғВӨhren in einem
Jahr. Die VerjГғВӨhrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Sarafea Verhandlungen ГғВјber den
Anspruch oder die den Anspruch begrГғВјndenden UmstГғВӨnde, so ist die VerjГғВӨhrung
gehemmt, bis der Reisende oder Sarafea die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die VerjГғВӨhrung tritt frГғВјhestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
14.3. Jegliche Abtretung von AnsprГғВјchen eines Reiseteilnehmers gegen Sarafea ist
ausgeschlossen ГўвӮ¬вҖң es sei denn, der Anmelder hat erklГғВӨrt, fГғВјr die Verpflichtungen
der ГғВјbrigen Reisenden einzustehen. Das Abtretungsverbot betrifft sГғВӨmtliche
AnsprГғВјche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang mit diesem sowie AnsprГғВјche
aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die
gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten AnsprГғВјche des Reiseteilnehmers
durch Dritte im eigenen Namen unzulГғВӨssig.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Sarafea steht dafГғВјr ein, deutsche StaatsbГғВјrger ГғВјber Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle ГғвҖһnderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. FГғВјr AngehГғВ¶rige anderer Staaten gibt das zustГғВӨndige
Konsulat verbindliche Auskunft.
15.2. Sarafea haftet nicht fГғВјr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
Sarafea mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Sarafea die
VerzГғВ¶gerung zu vertreten hat.
15.3. Der Reisende ist fГғВјr die Einhaltung aller fГғВјr die DurchfГғВјhrung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von RГғВјcktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation seitens Sarafea bedingt sind.
16. Kundenbezogene Daten
Sarafea weist ausdrГғВјcklich darauf hin, dass kundenbezogene Daten hausintern
gespeichert werden, um eine korrekte Buchungs- und Reiseabwicklung zu
gewГғВӨhrleisten. Dies gilt insbesondere fГғВјr Reisen, fГғВјr die die Beschaffung von
Visa erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer
Sarafea zur Abwicklung der Reise zur VerfГғВјgung stellt, sind gemГғВӨГғЕё dem
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbrГғВӨuchliche Verwendung geschГғВјtzt. Auf das
Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach ГӮВ§ 28 Abs. 4 Satz 2 des
Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrГғВјcklich hingewiesen.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
17.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschlieГғЕёlich
dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen wГғВӨhrend der Laufzeit
dieses Kataloges per Gesetz oder durch Gerichtsbeschluss unwirksam werden,
erhГғВӨlt der Kunde eine entsprechend aktualisierte Ausfertigung der
Reisebedingungen mit der Buchung ausgehГғВӨndigt. Diese aktualisierte Fassung
ersetzt dann die hier vorliegende.
18. Sonstiges
SГғВӨmtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
ГғвҖһnderungen der Leistungen und Preise sind bis zur ReisebestГғВӨtigung mГғВ¶glich.
19. Gerichtsstand
Der Reisende kann Sarafea nur an dessen Sitz verklagen. FГғВјr Klagen seitens
Sarafea gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maГғЕёgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewГғВ¶hnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewГғВ¶hnlichen Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen FГғВӨllen gilt MГғВјnchen als
Gerichtsstand vereinbart. В |
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