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1.
1.1 Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Fa. Rotel Tours den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auf den von Rotel Tours
ausgegebenen Anmeldescheinen oder über das Online-Formular auf unserer
Internetseite erfolgen.
1.2 Die Buchung der Reise wird für Rotel Tours erst verbindlich, wenn diese dem
Reiseteilnehmer bzw. dem von ihm eingeschalteten Reisebüro gegenüber von Rotel
Tours bestätigt worden ist.
Dies gilt auch für Anmeldungen über unser Online- Formular auf unserer
Internetseite.
2.
2.1 Leistungen
Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweils gültigen
Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die
im Katalog enthaltenen Angaben sind bindend. Rotel Tours behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Zusicherungen des Vertragsinhalts von Seiten der
Reisebüros und den örtlichen Reiseleitern sind nur bei Genehmigung durch Rotel
Tours verbindlich.
2.2 Rotel Tours Busse - das "Rollende Hotel"
Soweit im Katalog oder in einer Reisebeschreibung Ãœbernachtung im "Rollenden
Hotel" vorgesehen ist, nächtigt der Kunde in der Rotelkabine. Jeder Bus,
ausgenommen die Allradfahrzeuge, ist mit einer herstellerspezifischen
Lüftungsanlage ausgestattet. Anspruch auf eine Vollklimaanlage oder deren
Betrieb besteht nicht. Es besteht kein Anspruch auf den Bus eines bestimmten
Typs.
2.3 Ausflüge, Fremdleistungen, mit *gekennzeichnete Unternehmungen
Ausflüge oder Leistungen, die in der Reisebeschreibung,
der Reisebestätigung oder sonst (z.B. durch den Reiseleiter) ausdrücklich als
Fremdleistung bezeichnet werden, gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang
seitens Rotel Tours. Dies gilt insbesondere auch für Möglichkeiten und
Gelegenheiten, die sich im Laufe der Reise bieten (Eigenunternehmungen) und
diejenigen Programmteile, die im Katalog mit * versehen sind.
Solche Programmteile unterliegen keiner Durchführungsgarantie.
Vertragsbeziehungen entstehen insoweit ausschließlich zum örtlichen
Veranstalter, auch
wenn Rotel Tours insoweit vermittelnd tätig wird.
3. Leistungs- und
Preisänderungen
Im Hinblick auf die besondere Eigenart unserer Reisen bleiben Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die Rotel Tours
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Rotel Tours wird den
Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine Umbuchung oder ein
Rücktritt angeboten.
4. Rücktritt durch den
Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rotel Tours. Wir empfehlen den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
kann Rotel Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rotel Tours kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren wie
folgt:
44 bis 31 Tage vor Beginn: 5% des Reisepreises
Bis 15 Tage vor Beginn: 10% des Reisepreises
Bis 7 Tage vor Beginn: 20% des Reisepreises
Danach bis zum Beginn: 50% des Reisepreises
Bis zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits entstandene
Visakosten werden unabhängig von den Stornokosten
berechnet.
Stornokosten fallen ebenfalls bei Umbuchungen an.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Aufwand sei nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden.
5. Rücktritt und
Kündigung durch Rotel Tours
Rotel Tours kann vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch
Rotel Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Rotel Tours, bleibt der Anspruch auf den
Reisepreis bestehen; es ist jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anzurechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erlangen sind, einschließlich der von
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6. Kündigung wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Rotel Tours
als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann
Rotel Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.Weiterhin
ist Rotel Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Reisenden bestimmen sich nach den §§ 651c ff. BGB.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt
es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht dazu berechtigt, Ansprüche
anzuerkennen.
Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind vom Reisenden innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Rotel
Tours geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr , beginnend mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen gegen Rotel Tours an Dritte oder die gerichtliche
Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte ist jedenfalls ausgeschlossen.
8.
8.1 Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung seitens Rotel Tours für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit Rotel Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen
Interesse der Abschluss des Rotel Tours Reise-Schutzpaketes bzw. einer
Reise-Rücktrittskostenversicherung empfohlen.
8.2 Ein Schadenersatzanspruch gegen Rotel Tours ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund inter–nationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten oraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
8.3 Kommt Rotel Tours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so
regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese
Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Rotel
Tours in anderen Fällen Leistungsträger ist, wird nach den für diese geltenden
Bestimmungen gehaftet.
8.4 Kommt Rotel Tours bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders
zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der
Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
9. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
Rotel Tours wird den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Rotel Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende Rotel Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Rotel
Tours die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation durch Rotel Tours bedingt sind. Der Reisende sollte sich über
Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig bei
seinem Arzt informieren. Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter,
Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung.
10. Informationspflicht
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2115/05) verpflichtet uns, Sie über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir
Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir
werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen,
dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die „Black List“ ist abrufbar unter
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
oder über unsere Zentrale in Tittling.
11. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12. Gerichtsstand
Der Reisende kann Rotel Tours nur in Passau verklagen.
13. Zeitlicher
Geltungsbereich
Der jeweilige Jahreskatalog, aus dem die gebuchte Reise ersichtlich ist, ist für
den Inhalt im gleichen Kalenderjahr verbindlich. Soweit darin Reisetermine für
das Folgejahr angegeben sind, bestimmen sich der Reisepreis und der Inhalt der
jeweiligen Leistungen nach dem Katalog des Jahres, in dem die Reise durchgeführt
wird.
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