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Wer
hat nicht schon geträumt, frei wie ein Vogel in den Lüften zu schweben?
Heben
Sie ab von der Hektik des Alltages und lassen Sie sich vom Wind über
Landschaften tragen.
Erleben Sie mit uns das majestätische Schweben einer Fahrt im Heißluftballon.
Die
genehmigten Startplätze befinden sich in
rund um Nürnberg,
z. B. in den Regionen
Cadolzburg,
Hersbruck,
Erlangen/Herzogenaurach,
NEU
hinzugekommen sind nun: Forchheim, Bamberg, Lichtenfels, Bayreuth, Kulmbach,
Höchstadt, Schlüsselfeld
Von
welchem dieser Startplätze aus die Ballonfahrt beginnt und wohin die Fahrt geht,
hängt von der jeweiligen Windrichtung und –stärke ab, da ein Heißluftballon nur
bedingt steuerbar ist. Sollte dann an dem vereinbarten
Termin zwar Ballonwetter sein, aber nicht der „richtige“ Wind für einen Start
von der gewünschten Region, müssen Sie nicht zu einem der anderen Startplätze
kommen, sondern es würde dann einfach ein neuer Termin vereinbart werden.
Tarife
Ballonfahrt „Frankenland Classic”
Euro 195,-
Fahrtdauer ca. 1 - 1,5 Std.
Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) Euro 140,-
nur in Begleitung eines Erwachsenen
Ballonfahrt „Gruppe” Fahrtdauer ca.
1 - 1,5 Std.
Euro 925,-
ab 5
Personen
Alle Preise pro Person.
Informationen
Tel. /
oder per Mail.
Termine: individuell je nach Wetterlage
oben
Wissenswertes über Ihre
Ballonfahrt.
Wann wird gestartet ?
Es gibt nur einen Punkt, welcher uns noch wichtiger ist als Ihr grenzenloses
Vergnügen:
Ihre Sicherheit.
Deshalb starten wir mit unseren Heißluftballons auch nur bei Wetterlagen, welche
eine sichere Durchführung einer Ballonfahrt ermöglichen.
Als Faustformel für einen Ballonstart gilt, dass in den Sommermonaten ein
Start zu Sonnenaufgang und ca. drei Stunden vor Sonnenuntergang möglich ist.
In der übrigen Tageszeit ist im allgemeinen mit Thermik zu rechnen. Im Gegensatz
zu den Segelfliegern, die diese thermischen Aufwinde brauchen und suchen, ist
eine sichere Ballonfahrt bei Thermik nicht möglich.
In den Wintermonaten sind Ballonstarts annähernd während des gesamtes Tages
möglich, da sich zu dieser Jahreszeit Thermik nur bedingt entwickeln kann.
Eine Entscheidung über die Durchführung der geplanten Fahrt trifft alleine
der verantwortliche Pilot.
Alle in unserem staatlich genehmigten Luftfahrtunternehmen (BY 232)
eingetragenen Piloten verfügen über die Berechtigung zur gewerblichen
Personenbeförderung und erfüllen die damit verbundenen strikten Auflagen an
Erfahrung und Ausbildungsstand.
Wo wird gestartet?
Unser Luftfahrtunternehmen verfügt über diverse zugelassene und genehmigte
Startplätze in Nürnberg und rund um Nürnberg. Je nachdem, wie zum vereinbarten
Ballonstart die Windrichtung und –stärke gegeben ist, wird vom Piloten ein
Startgelände festgelegt, welches unter Berücksichtigung der herrschenden
Windrichtung und -geschwindigkeit auch ein geeignetes Landegelände in Aussicht
stellt.
Darüber hinaus ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich im Rahmen unserer
Exklusivfahrten Ballonstarts als so genannte Außenstarts durchzuführen. Hierbei
kann es sich um ein geeignetes Gelände, z.B. einen Sportplatz, Wiese etc.
handeln, welches von Ihnen zur Verfügung gestellt wird.
Der Ablauf einer Ballonfahrt.
Nehmen Sie sich für Ihre Ballonfahrt ausreichend Zeit (ca. 5-6 Stunden). Die
Ballonfahrt an sich dauert ca. 1 bis 1,5 Stunden. Doch bevor es losgehen kann,
wird der Ballon gemeinsam aufgerüstet.
Nach der Landung wird dann der Ballon auch wieder gemeinsam verpackt und im
Anschluss daran erfolgt die sogenannte "Ballönertaufe".
Gemäß alter Ballonfahrertradition wird jeder Luftfahrer nach seiner ersten
Ballonfahrt vom Piloten in den Adelsstand erhoben und erhält eine persönliche
Urkunde mit seinem persönlichen Adelstitel.
Anschließend befördern wir - selbstverständlich unentgeltlich - unsere Gäste auf
Wunsch vom Landeplatz wieder zurück zum Ausgangspunkt.
Und so kommen Sie zu Ihrer Ballonfahrt.
Unter der im Gutschein bzw. Passagierticket angegebenen Telefonnummer
vereinbaren Sie einen Termin. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass
Wartezeiten von ca. 2 bis 6 Wochen auftreten können.
Da wir bei der Terminvereinbarung natürlich noch nicht wissen können, ob und von
wo die vereinbarte Ballonfahrt aufgrund der Wetter- und Windverhältnisse
stattfinden kann, ist am Mittag des selben Tages bzw. am Abend vor der geplanten
Ballonfahrt eine "Wetterabfrage" erforderlich. Hierzu rufen Sie bitte unter der
Telefonnummer 0911-6410509 bei uns an.
Der genaue Zeitpunkt für diese "Wetterabfrage" wird Ihnen bei der
Terminvereinbarung bekannt gegeben.
Wetterprognosen vor diesem Zeitpunkt sind von unserer Seite aus nicht möglich,
da eine Flugwetterberatung in der Regel nur zwei Stunden Gültigkeit hat.
Bitte lesen Sie auch unsere " Besonderen Regeln und Verhalten bei der
Ballonfahrt" sowie unsere AGB`s bereits vor der Terminvereinbarung.
Vergessen Sie bitte nicht Ihr Passagierticket zur Ballonfahrt mitzubringen!!!
Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten,
Beförderungsvertrag sowie Bestimmungen und Geschäftsbedingungen
Beförderungsvertrag:
Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer
Fahrtdauer lt. aktuellem Prospekt und Buchungsart. Die Haftung aus dem
Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrs-Gesetz. Die
eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme je
Schadenereignis bei der Agrippina Versicherung AG versichert. Zusätzlich besteht
die gesetzlich geforderte Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 35.000
bei Eintritt des Todes und 35.000 im Falle der Invalidität.
Schadenersatzforderungen gegen den Luftfahrtunternehmer können nur in Höhe der
Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden.
Bestandteil dieses "Beförderungsvertrages" sind auch die nachfolgenden
"Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten" und
"Beförderungsbestimmungen".
Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten
1. Eine Ballonfahrt ist Wetter und Wind abhängig, Sie müssen also außer
Freude am Ballonfahren auch Geduld mitbringen, falls Ihr Termin nicht
eingehalten werden kann. Die Entscheidung für den Ballonstart liegt allein beim
verantwortlichen Piloten.
2. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können nur mit unserer
Zustimmung bis 48 Stunden vor Fahrtantritt geändert werden. Bei Änderung auf
einen neuen Termin entstehen für Sie keine Kosten, jedoch besteht kein Anspruch
auf umgehende Erfüllung Ihres Terminvorschlages.
3. Bitte bringen Sie Ihren Fahrschein zur Ballonfahrt mit!
4. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind bereits bei
der Terminvereinbarung, spätestens jedoch vor Fahrtantritt dem Piloten bekannt
zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke sollten ihren Arzt fragen, ob er
Einwände gegen eine Ballonfahrt hat. Frisch operierten Personen und schwangeren
Frauen empfehlen wir noch etwas zu warten, um kein unnötiges Risiko einzugehen.
Sprechen Sie mit uns vertrauensvoll über eventuelle Behinderungen bzw.
Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte), andernfalls kann ein
Ausschluss von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist. Ihrer
Sicherheit ist größtmöglicher Stellenwert eingeräumt, trotzdem lässt sich der
Ballon in manchen Situationen nicht so weich landen, wie es wünschenswert wäre.
5. Eine Beförderung von Kindern unter einer Mindestgröße von 1.30 m ist
in der Regel nicht vorgesehen.
6. Ein unbedingtes Muss ist das absolute Rauchverbot im und am Korb!
Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt. Glasflaschen oder Gläser sind an Bord
des Ballons verboten. Lassen Sie bitte Ihre mitgebrachten Getränke im
Verfolgerfahrzeug.
7. Die Temperatur im Korb weicht kaum von der Temperatur am Boden ab. Bitte
tragen Sie der Jahreszeit entsprechend bequeme, sportliche Kleidung. Zu
empfehlen ist eine Kopfbedeckung, unbedingt erforderlich sind flache, feste und
geschlossene Schuhe, die nach Möglichkeit auch das Fußgelenk schützen und Ihnen
einen guten Stand geben. Bei unzureichendem Schuhwerk oder Kleidung können Sie
von der Fahrt (ohne Kostenerstattung) ausgeschlossen werden.
8. Der Pilot wird Sie beim Auf- und Abrüsten des Ballons aktiv einsetzen, wenn
Sie damit einverstanden sind. Allen Anweisungen des Piloten muss im
beiderseitigen Interesse vor, während und nach der Fahrt Folge geleistet werden.
9. Bitte berühren Sie während der Fahrt keine Leinen, Gasschläuche und
technischen Geräte. Bitte werfen Sie keine Gegenstände über Bord.
10. Gerne können Sie während der Ballonfahrt Film- und Fotoaufnahmen machen,
allerdings übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Schäden oder Verlust.
11. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im
Ballonkorb eigens dafür angebrachten Haltegriffen (und nicht am Korbrand oder
anderswo) mit beiden Händen entgegen der Fahrtrichtung gut fest und gehen Sie
mit geschlossenen, parallel stehenden Füßen und Knien leicht schwingend in die
Hocke.
12. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung erst dann, wenn der
Pilot Sie dazu ausdrücklich auffordert.
13. Sollten wir auf Gelände landen müssen, das mit Ackerfrucht bewachsen ist,
vermeiden Sie bitte unnötige Zerstörung des Bestandes. Bleiben Sie in
unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des Piloten, um
einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Weisen Sie eventuelle Begleiter
am Boden darauf hin, dass ein Befahren des Landegeländes mit fremden Fahrzeugen
verboten ist. Sollte der Ballon in unmittelbarer Nähe eines Bauernhofes landen,
sollten die Fahrzeuge niemals auf den Zufahrten oder direkt auf dem Bauernhof
geparkt werden. Vermeiden Sie Ärger mit den Landwirten und lassen Sie die
Fahrzeuge am Straßenrand in der Nähe parken. Wir sind auf ein gutes Verhältnis
mit den ansässigen Landwirten angewiesen, da wir auf deren Grundstücken landen.
Beförderungsbestimmungen
1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige
Auftraggeber und Fluggast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte
Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die
gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 Luft-VG)
erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in
diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. Im Fall der Übertragung der
Luftfahrt auf ein anderes Luftfahrtunternehmen hat der Fluggast die Möglichkeit,
sich vom Vertrag zu lösen. Schadensersatzansprüche kann der Fluggast deswegen
nicht geltend machen.
2. Die Haftung des Luftfrachtführers ist im Rahmen der bestehenden
Luftfahrtgesetze beschränkt.
3. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist
der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt
verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere
Fahrgäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
4. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt, bzw. Startplatz, ist der Fahrgast
selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage
(mindestens 48 Stunden vor Fahrtermin) aufgrund in der Verantwortung des Gastes
liegenden Gründen führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
5. Die Mitnahme von Passagieren bei Startplatzwechsel sowie die Rückfahrt zum
Startplatz im PKW erfolgt kostenlos.
6. Der Rechnungsbetrag der Ballonfahrt ist innerhalb von acht Tagen ohne Abzüge
fällig. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle
Fahrpreis nicht entrichtet ist.
7. Die Nichtbeachtung der "Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten"
kann zum Ausschluss bei der Fahrt führen.
8. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf
Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
9. Schadenfälle und Verletzungen sind dem Piloten oder dem Luftfahrtunternehmen
unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach Durchführung der
Luftfahrt mitzuteilen.
10. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können nur mit unserer Zustimmung
bis 48 Stunden vor Fahrtantritt geändert werden. Bei Änderung auf einen neuen
Termin entstehen für Sie keine Kosten, jedoch besteht kein Anspruch auf
umgehende Erfüllung Ihres Terminvorschlages.
11. Die ausgestellten Gutscheine sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die
Mindestfahrtdauer beträgt 60 Minuten. Bei Preiserhöhungen ab 4 Monate seit
Ausstellungsdatum ist die Differenz vor Startbeginn auszugleichen. Es gelten die
jeweils nach aktuellem Prospekt gültigen Fahrpreise, Sonderregelungen im
Einzelfall bedürfen der Schriftform. Bei Stornierungen berechnen wir Euro 50,-
pro Person für Melde-, Telefon- und Verwaltungskosten. Eine Rückerstattung des
restlichen Fahrpreises erfolgt an den Auftraggeber.
12. Schadenersatzansprüche aufgrund wetterbedingten oder technischen
Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen.
13. Die Preise gelten für die Ballonfahrt, persönliche Urkunde, Personen- und
Sachversicherung bei der Agrippina Versicherung AG. Der Passagier macht mit ABL
– Allgemeine Ballon- und Luftverkehrsgesellschaft mbH einen Fahrtermin aus.
Sollte dieser Termin aus irgendwelchen Gründen verschoben werden, z.B. aus
Witterungsgründen, erfolgt ein neuer Termin. Sollte dieser Termin ebenfalls
verschoben werden, die Verantwortung darüber liegt dabei beim Luftfrachtführer,
so wird eine weitere Terminvereinbarung getroffen.
14. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen Informationen über die
Durchführung der Fahrt zu geben. Die Zuteilung der Plätze im Ballon und die
Auswahl des jeweiligen Ballontyps ergeht vom Luftfrachtführer aus.
15. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens
liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß
durchgeführt.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des
Luftfahrtunternehmens.
Allgemeine Ballon- und Luftverkehrsgesellschaft mbH
Staatlich genehmigtes Luftfahrtunternehmen BY 232
FBH Anlage 6.11
Verantwortlich für Texte, Inhalte und Bildmaterial:
ABL GmbH
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